Resturlaub
Resturlaub bezeichnet den nicht genommenen Jahresurlaub eines Mitarbeitenden, der aufgrund verschiedener Umstände nicht in Anspruch genommen wurde. Dieser Anspruch bleibt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres oder bis zu einem festgelegten Zeitraum im folgenden Jahr bestehen. Eine klare Regelung hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass das Glossar keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt.
Was ist Resturlaub?
Resturlaub bezieht sich auf die verbleibenden Urlaubstage, die ein:e Mitarbeiter:in am Ende eines Kalenderjahres oder eines bestimmten Zeitraums noch nicht genutzt hat. Häufig gestellte Fragen sind: Was passiert mit Resturlaub? und Wie lange bleibt Resturlaub gültig? In vielen Fällen können diese ungenutzten Urlaubstage in das nächste Jahr übertragen werden, jedoch gibt es gesetzliche und betriebliche Regelungen, die beachtet werden müssen.
Wichtige Punkte zum Resturlaub:
- Übertragung in das nächste Jahr: Normalerweise verfällt nicht genommener Urlaub nach dem 31. Dezember. Eine Übertragung ist meist nur bis zum 31. März möglich.
- Gesetzliche Regelungen: Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt, dass der Urlaub im laufenden Jahr genommen werden soll. Der Anspruch verfällt, wenn der Urlaub nicht rechtzeitig beantragt wird, außer der Arbeitnehmer konnte ihn aus berechtigten Gründen (z. B. Krankheit) nicht nehmen.
- Verfall des Urlaubsanspruchs: Der Anspruch auf Resturlaub verfällt endgültig, wenn er bis zum 31. März nicht genommen wird und keine Ausnahmegründe vorliegen.
Resturlaub bietet Unternehmen und Arbeitnehmer:innen Flexibilität, erfordert aber eine rechtzeitige Planung, um Konflikte oder das Verfallen von Ansprüchen zu vermeiden.
Warum ist Resturlaub wichtig?
Resturlaub ist nicht nur ein gesetzliches Anrecht, sondern trägt auch zur Work-Life-Balance bei. Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeiter:innen ihre wohlverdienten Pausen in Anspruch nehmen können. Unverbrauchte Urlaubstage können zu Unzufriedenheit und erhöhter Arbeitsbelastung führen.
FAQs:
1. Kann Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
Ja, Resturlaub kann in das folgende Kalenderjahr übertragen werden, muss jedoch in der Regel bis zum 31. März genommen werden. Eine längere Übertragung ist nur bei außergewöhnlichen Gründen, wie längerer Krankheit, möglich.
2. Was passiert, wenn Resturlaub bis zum 31. März nicht genommen wird?
Wenn Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres nicht genommen wird und keine besonderen Gründe vorliegen, verfällt der Urlaubsanspruch.
3. Muss der Arbeitgeber über Resturlaub informieren?
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass der Resturlaub verfällt, wenn er nicht rechtzeitig genommen wird. Versäumt der Arbeitgeber diese Pflicht, bleibt der Anspruch bestehen.
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