Elternzeit
Elternzeit bezeichnet den rechtlichen Anspruch von Eltern, nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich der Betreuung und Erziehung zu widmen. Diese Zeit kann bis zu drei Jahre betragen und ermöglicht es Eltern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Während der Elternzeit sind besondere Regelungen zum Kündigungsschutz und Elterngeld zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass das Glossar keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt.
Elternzeit
Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung vom Beruf, die es Eltern ermöglicht, sich nach der Geburt eines Kindes intensiv um dessen Betreuung und Erziehung zu kümmern. Diese Zeit kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden und bietet ihnen die Möglichkeit, sich auf die Familie zu konzentrieren, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Doch wie funktioniert Elternzeit genau? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen?
Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch darauf?
Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer:innen, die nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre beruflich pausieren möchten. Sowohl Mütter als auch Väter können Elternzeit beantragen. Der Anspruch besteht unabhängig von der Unternehmensgröße und kann flexibel gestaltet werden. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz, und der Arbeitsvertrag ruht, sodass Eltern nach der Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren können.
Anspruch:
- Elternzeit können Mütter und Väter nehmen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
- Voraussetzung ist, dass das Kind im selben Haushalt lebt und von den Eltern selbst betreut und erzogen wird.
- Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes ist möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt.
Wie beantrage ich Elternzeit?
Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag sollte spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit eingereicht werden. Es ist wichtig, den Zeitraum der Elternzeit genau anzugeben.
Was bedeutet Elternzeit für Arbeitgeber:innen?
Arbeitgeber:innen müssen die Elternzeit gewähren und den Arbeitsplatz für die Dauer der Elternzeit freihalten. Auch eine Kündigungsschutzregelung greift während dieser Zeit. Für eine effiziente Personalplanung können Ihnen unsere Module zur Personalgewinnung und Nachfolgemanagement hilfreich sein.
- Elternzeit und Gehalt: Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Gehalt, aber es kann Elterngeld beantragt werden.
- Flexible Gestaltung: Eltern können die Elternzeit auf bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen.
- Teilzeitarbeit: Es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, wobei die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Stunden liegen muss. (Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden bis zu 30 Wochenstunden)
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