Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist ein digitales Dokument, das von Ärzt:innen ausgestellt wird, um die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden zu bescheinigen. Durch die Übermittlung in elektronischer Form vereinfacht sie den Verwaltungsprozess und ermöglicht eine schnellere Abwicklung für Unternehmen und Beschäftigte.
Was ist eine Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist ein digitales Dokument, das den Krankenschein in Papierform ersetzt. Diese Neuerung vereinfacht die Prozesse in der Personalverwaltung und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Die eAU wird von Ärzt:innen direkt an die Krankenkasse und den Arbeitgeber übermittelt, was eine schnellere Bearbeitung und höhere Genauigkeit gewährleistet.
Wie funktioniert die eAU?
Wenn ein:e Mitarbeiter:in krankgeschrieben wird, erstellt der/die behandelnde Ärzt:in die eAU. Diese wird dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Im nächsten Schritt leitet die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsdaten an HR weiter bzw. ruft HR diese bei der Krankenkasse ab. Dies erfolgt über das elektronische Meldeverfahren (eAU) in Verbindung mit einer Entgeltabrechnung oder Zeitwirtschaft.
Welche Vorteile bietet die eAU?
- Effizienzsteigerung: Automatisierte Prozesse reduzieren den Verwaltungsaufwand.
- Zeitersparnis: Schnellere Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten.
- Sicherheit: Reduzierung von Fehlerquellen durch manuelle Eingaben.
- Ressourcenschonung: Einsparung von Papier und Druckkosten.
Häufig gestellte Fragen zur eAU
Wie erhalte ich die eAU von meinem Arzt?
Ihr:e Ärzt:in übermittelt die eAU automatisch an Ihre Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Wie erfährt mein Arbeitgeber von meiner Krankmeldung?
Die Krankenkasse leitet die eAU-Daten direkt an Ihren Arbeitgeber weiter.
Können alle Unternehmen die eAU nutzen?
Nicht alle Unternehmen können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt nutzen. Voraussetzungen sind eine technische Anbindung über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine HCM-Software wie perview oder ein zugelassenes Ausfüllprogramm wie sv.net.
Die eAU gilt aktuell nur für gesetzlich krankenversicherte Mitarbeitende. Privatversicherte sowie einige Sonderfälle (z. B. Minijobber in Privathaushalten) sind ausgenommen.
Ist die eAU gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, die Einführung der eAU ist gesetzlich geregelt und für alle Beteiligten verpflichtend.
Implementierung der eAU mit perview
Unsere Schnittstellen unterstützen die nahtlose Implementierung der eAU. Mit perview können Sie sicherstellen, dass Ihre Personalprozesse nicht nur effizienter, sondern auch zukunftssicher gestaltet sind. Erfahren Sie mehr über unsere Module und wie wir Sie bei der Digitalisierung Ihrer HR-Prozesse unterstützen können.
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