Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus dringenden betrieblichen Gründen, die eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht mehr ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch Umstrukturierungen, Auftragsrückgänge oder wirtschaftliche Schwierigkeiten bedingt sein. Sie erfordert besondere rechtliche Rahmenbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass das Glossar keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt.

Betriebsbedingte Kündigung

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, die aufgrund unternehmerischer Entscheidungen oder wirtschaftlicher Notwendigkeiten ausgesprochen wird. Häufige Gründe sind Umsatzrückgänge, Umstrukturierungen oder der Einsatz moderner Technologien, die bestimmte Arbeitsplätze überflüssig machen. Diese Art der Kündigung ist vom Arbeitgeber veranlasst und stellt sicher, dass die Kündigung nicht aus persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Sie muss unter Berücksichtigung von Sozialauswahlkriterien und Kündigungsschutzbestimmungen durchgeführt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Dringende betriebliche Erfordernisse: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist.
  • Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern durchführen. Dabei werden Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt.
  • Freistellung: In bestimmten Fällen kann eine Freistellung während der Kündigungsfrist erfolgen.

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FAQ zur betriebsbedingten Kündigung

Wie läuft eine betriebsbedingte Kündigung ab?

Der Ablauf einer betriebsbedingten Kündigung beginnt mit der Entscheidung des Unternehmens, dass bestimmte Arbeitsplätze wegfallen. Anschließend folgen die Sozialauswahl und die formale Kündigung.

Welche Rechte haben betroffene Arbeitnehmer:innen?

Betroffene Arbeitnehmer:innen haben das Recht auf eine Abfindung und müssen bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Abfindung finden Sie hier: Abfindung.

Wie kann man sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren?

Arbeitnehmer:innen können innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen.

Was passiert nach der Kündigung?

Nach der Kündigung folgt meist eine Freistellung oder eine Übergangszeit, in der der/die Arbeitnehmer:in weiterhin bezahlt wird, aber nicht arbeiten muss.

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